Platz – und Spielordnung

Fassung vom 10.05.2021

In Verbindung mit den Golfregeln der R & A Rules Limited (in der jeweils neuesten Fassung) sowie dem Offiziellen Handbuch zu den Golfregeln und dem DGV-Vorgabensystem regelt die Platz– und Spielordnung den Spielbetrieb auf dem Golfplatz des Golfclub Sauerland e.V..

Bestandteile der Platz- und Spielordnung
→ I. Allgemeine Regeln für den Spielbetrieb
→ II. Platzregeln
→ III. Wettspielregeln
→ IV. Kleiderordnung
→ V. Ordnungsstrafen

I. Allgemeine Regeln für den Spielbetrieb

1. Spielberechtigung

Spielberechtigt auf dem Golfplatz des GC Sauerland sind Mitglieder des Golfclub Sauerland, nachdem sie die Platzfreigabeprüfung bestanden haben. Sie weisen sich beim Golfspiel aus, indem sie ihre Clubplakette deutlich sichtbar am Golfgepäck mitführen.

Gegen Greenfee spielberechtigt sind Mitglieder von in- oder ausländischen Golfclubs, die einem nationalen Golfverband angeschlossen sind (Vorlage eines entsprechenden Ausweises erforderlich). Das Vorliegen der Platzreife nach DGV-Lizenz wird vorausgesetzt.

Die Greenfee ist vor Spielbeginn zu lösen und die entsprechende Greenfeekarte gut sichtbar an der Golftasche zu befestigen. Die Beauftragten des Clubs und unsere Mitglieder sind berechtigt, sich von der Ordnungsmäßigkeit der Karte zu überzeugen.

2. Obligatorische Startzeiten

Die Startreihenfolge am 1. Abschlag wird durch die online einsehbare Startzeitenliste im Buchungsportal „PC Caddie online“ festgelegt. Das Bespielen des Golfplatzes ohne eine gültige, bestätigte Buchung einer Startzeit ist unzulässig.

Für eine 18-Loch-Runde müssen Startzeiten für zwei separate 9-Loch-Runden gebucht werden.

3. Spielfolge

Der Golfplatz des Golfclub Sauerland e.V. hat 10 Spielbahnen. Bei vorgabewirksamen Spielrunden sind die Bahnen in der offiziellen Abfolge zu spielen; dieser entsprechend wird in der zweiten Hälfte einer 18-Loch-Runde die Spielbahn 2 ausgelassen und dafür im weiteren Verlauf die Spielbahn 16 gespielt.

Bei privatem Golfspiel dürfen sowohl bei einer 9-Loch-Runde als auch in beiden Hälften einer 18-Loch-Runde jeweils alle zehn Bahnen gespielt werden.

Treten an den Abschlägen der Bahnen 3 (≡ 11) und 8 (≡ 17) Kollisionen auf, so hat grundsätzlich der Flight Durchspielrecht, der die frühere Startzeit gebucht hat.

Beim Spielen der Bahn 16 ist es ausdrücklich nicht gestattet, vorher am Tee 8 einen Ball auf die Bahn 8 (≡ 17) abzuschlagen und dann an der Bahn 16 einen neuen, zweiten Ball ins Spiel einzubringen.

4. Platzsperre bei Wettspielen

Während eines Wettspieles, einschließlich der Damen- und Herrennachmittage sowie der 9-Loch- und Jugendwettspiele, wird der Platz im erforderlichen Umfang für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt, sofern mindestens 20 Spieler an diesem Wettspiel teilnehmen.

Vor und nach dem Wettspiel werden Startzeiten gesperrt, um einen ungestörten Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

In jedem Falle muss ein Abstand von mindestens einer kompletten Spielbahn zu den Turnierspielern eingehalten werden.

5. Zügiges Golfspielen

Um allen Golfern ein ungehindertes Spiel zu ermöglichen, wird um zügiges Spiel gebeten. Spielverzögerungen jeglicher Art sind zu vermeiden.

Wenn auf einer Spielbahn nach der Stableford-Zählweise keine Punkte mehr zu erreichen sind, sollte das Spiel auf dieser Bahn durch Aufnahme des Balles beendet werden.

Eine Spielergruppe („Flight“) darf höchstens 4 Spieler umfassen. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Spiele, die von der Spielleitung des Golfclubs ausgerichtet werden.

6. Durchspielen

Folgt ein schnellerer (aus mehr als einer Person bestehender) Flight einem anderen in kurzem Abstand, so hat der vordere Flight durchspielen zu lassen, falls

  • der vordere Flight den Anschluss nach vorne verloren hat (mehr als eine Spielbahnlänge Abstand zum vorausspielenden Flight) oder
  • der vordere Flight einen Ball zu suchen beginnt.

Einer Aufforderung zum Durchspielen muss nachgekommen werden, wenn weitere Flights folgen.

7. Platzpflege

Auf einem Grün verursachte oder vorgefundene (!) Pitchmarken sind sofort in pflegerisch korrekter Weise sauber auszubessern.

Ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und festzutreten.

Spuren im Bunker wie Ball- oder Fußabdrücke müssen durch sorgfältiges Harken vollständig beseitigt werden.

Trolleys dürfen weder über Grüns, Vorgrüns oder Abschläge, noch zwischen einem Grün und dem zugehörigen Grünbunker hindurch geschoben oder gezogen werden.

Abgrenzungen sind unabhängig von der Einsicht in deren Sinnhaftigkeit zu beachten; sie dienen der Platzpflege und der Sicherheit der Spieler.

Platzarbeiten haben Vorrang vor dem privaten Spielbetrieb. Auf arbeitende Personen ist zu achten und jede Gefährdung der Greenkeeper zu vermeiden. Die Greenkeeper sind bemüht, den Spielbetrieb so wenig wie möglich zu stören.

8. Wildzaun-Tore

Zur Vermeidung von Wildschäden und der sich aus ihnen ergebenden enormen finanziellen Belastungen des Clubs ist der letzte Flight des Tages verpflichtet, die aus Drahtspiralen bestehenden Zauntore sorgfältig zu verschließen.

Jeder Flight muss sich über die online einsehbare Startzeitenliste Klarheit verschaffen, ob noch ein weiterer Flight nachfolgt. Im Zweifelsfall sind die Zauntore zu verschließen!

9. Sicherheitsmaßnahmen

Alle Mitspieler werden gebeten, sich jeweils hinter oder seitlich von abschlagenden Spielern zu platzieren, um eine Gefährdung durch quer fliegende Bälle auszuschließen.

Kinder, die nicht im Besitz einer Spielberechtigung sind, dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf dem Golfplatz aufhalten.

10. Driving-Range-Bälle

Das Spielen mit Driving-Range-Bällen ist auf dem Golfplatz verboten.

Driving-Range-Bälle dienen ausschließlich der Übung auf der Driving Range. Gezogene Bälle müssen sofort gespielt oder auf der Driving Range belassen werden. Die Aufbewahrung im Golfgepäck oder im Spind ist nicht statthaft.

11. Platzaufsicht

Die Platzaufsicht wird von Beauftragten des Clubs durchgeführt. Mitglieder des Vorstandes und der Spielleitung sowie Greenkeeper und Golflehrer sind berechtigt, Auskünfte einzuholen und Anordnungen zu erteilen. Sie überwachen die Einhaltung der Regeln für den Spielbetrieb und die Beachtung der Etikette. Den Anordnungen der Platzaufsicht muss in jedem Fall nachgekommen werden.

Im Interesse der Allgemeinheit sollte sich jeder Golfer beim Spiel aufgefordert fühlen, andere Spieler dezent und in angemessener Form auf Verstöße aufmerksam zu machen und bei schweren Verstößen das Clubsekretariat zu informieren.


II. Platzregeln

In Ergänzung der offiziellen Platzregeln für GV-NRW-Wettspiele gelten die nachfolgend aufgeführten Sonderplatzregeln. Weitere Sonderplatzregeln werden gegebenenfalls durch Aushang bekannt gemacht.

  • Auf der Bahn 1 (≡ Bahn 10) ist die Ausgrenze auf der rechten Seite als Abgrenzung zur Driving-Range durch weiße Pfähle gekennzeichnet. Im Übrigen gilt auf dem gesamten Platz der Elektrozaun als Ausgrenze. Bei Unterbrechungen des Zauns (z.B. für Durchgänge) gilt die gedachte Verbindungslinie zwischen den beiden begrenzenden Zaunpfählen als Auslinie.
  • Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zweier Schlägerlängen vom Elektrozaun entfernt, so kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleich weit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
  • Soll auf der Bahn 16 nach einem Schlag in das rot markierte Wasserhindernis („Penalty Area“) ein Ball gedroppt werden, muss das in der ausgewiesenen Drop-Zone erfolgen.
  • Als Entfernungsmarkierungen zur Vorderkante eines Grüns sind grüne Pfähle gesteckt:
    • 100 m (1 weißer Ring)
    • 150 m (2 weiße Ringe)
    • 200 m (3 weiße Ringe)

III. Wettspielregeln

Es gelten die Regeln des DGV, die Rahmenausschreibung für interne Wettspiele im GC Sauerland e.V. sowie die jeweilige Wettspielausschreibung.


IV. Kleiderordnung

Von allen Spielerinnen und Spielern wird erwartet, dass sie eine dem Golfspiel angemessene Sportkleidung tragen.


V. Ordnungsstrafen

Missachtet ein Spieler fortgesetzt die Platz- und Spielordnung zum Nachteil anderer, so wird die Spielleitung geeignete disziplinarische Maßnahmen gegen diesen Spieler erlassen.

Solche Maßnahmen können z. B. aus einem zeitlich befristeten Spielverbot auf dem Platz oder in einer Sperre für eine Anzahl von Wettspielen bestehen.